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TKG §174 und ElWG: Welche Regeln im Energievertrieb gelten

Kaum eine Branche hat ihren Ruf so gründlich am Telefon ruiniert wie der Energievertrieb. Der Gesetzgeber hat reagiert, mit dem Telekommunikationsgesetz und zuletzt mit dem ElWG. Wer die Regeln kennt, erkennt schnell: Sie sind kein Hindernis, sondern ein Vorteil für alle, die sauber arbeiten.

Gesetzbücher auf einem Tisch

TKG §174: Anrufe nur mit Einwilligung

Der Kern des Paragrafen 174 Telekommunikationsgesetz ist schnell erklärt: Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen sind verboten. Kaltakquise am Telefon, also das Durchtelefonieren fremder Nummern, ist damit im Privatkundenbereich grundsätzlich unzulässig. Ebenfalls verboten: die Rufnummer beim Anruf zu unterdrücken. Verstöße sind Verwaltungsstrafsachen und können empfindlich teuer werden.

ElWG: Schluss mit dem Vertragsabschluss am Telefon

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz hat die Schutzlinie weitergezogen. Im Kern gilt: Energieverträge sollen nicht mehr im unerbetenen Telefonat zustande kommen. Telefonisch angebahnte Abschlüsse brauchen eine nachgelagerte, dokumentierte Bestätigung des Kunden. Die Zeiten, in denen ein überrumpeltes Ja am Telefon als Vertrag galt, sind vorbei. Für die Details gilt wie immer: Das ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung, im Zweifel zählt der aktuelle Gesetzestext.

Was im Vertrieb sauber funktioniert

  • Das persönliche Gespräch: Beratung am Tisch, mit der echten Rechnung. Transparent, dokumentiert und für beide Seiten nachvollziehbar.
  • Empfehlungen: Wer von einem zufriedenen Kunden empfohlen wird, braucht keine Kaltakquise. Die Einwilligung zum Kontakt entsteht auf natürlichem Weg.
  • Anfragen, die zu dir kommen: Wer über Inhalte, Werkzeuge und Sichtbarkeit Vertrauen aufbaut, wird kontaktiert statt abzutelefonieren.
  • Saubere Dokumentation: Einwilligungen, Gesprächsnotizen und Vertragsunterlagen gehören ordentlich abgelegt. Das schützt dich und den Kunden.

Warum die strengen Regeln gute Berater stärken

Jede Verschärfung sortiert die Drücker aus und erhöht den Wert ehrlicher Arbeit. Ein Energiekostenberater, der von Angesicht zu Angesicht berät und nachvollziehbar rechnet, hat vom TKG und vom ElWG nichts zu befürchten, im Gegenteil: Das Vertrauen, das die Telefonkolonnen verspielt haben, ist seine größte Chance. Wie wir Partner ausbilden, die genau so arbeiten, liest du auf der Partner-Seite.

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