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Netzbereitstellungsentgelt: Die einmaligen Kosten beim Stromanschluss

Wer baut oder die Anschlussleistung erhöht, bekommt eine Rechnung, die in keinem Tarifvergleich auftaucht: das Netzbereitstellungsentgelt. Es ist kein laufender Posten, sondern eine einmalige Zahlung, und die kann ordentlich ausfallen.

Rohbau eines Einfamilienhauses

Was das Netzbereitstellungsentgelt ist

Mit dem Netzbereitstellungsentgelt zahlst du dich anteilig in die vorgelagerte Netzinfrastruktur ein, also in Trafos und Leitungen, die dein Netzbetreiber für dich vorhalten muss. Verrechnet wird je Kilowatt vereinbarter Anschlussleistung, der Satz steht im Preisblatt deines Netzbetreibers und unterscheidet sich je Netzbereich. Es fällt einmalig an, bei der erstmaligen Herstellung des Anschlusses oder wenn du die Leistung später erhöhst.

Nicht verwechseln: Netzzutrittsentgelt

Beim Neuanschluss kommt ein zweiter einmaliger Posten dazu, das Netzzutrittsentgelt. Das sind die tatsächlichen Kosten für die physische Herstellung deines Anschlusses, etwa Grabung und Hausanschlussleitung. Zusammen können beide Positionen beim Einfamilienhaus einen vierstelligen Betrag erreichen. In den laufenden Netzgebühren, die du im Netzkosten-Rechner nachrechnen kannst, stecken beide nicht, sie kommen einmalig oben drauf.

Wann das Thema wieder aktuell wird

Viele begegnen dem Netzbereitstellungsentgelt Jahre nach dem Hausbau ein zweites Mal: Wallbox mit hoher Ladeleistung, Wärmepumpe, Sauna. Wer dafür die vereinbarte Anschlussleistung erhöht, zahlt für die zusätzlichen Kilowatt nach. Es lohnt sich also, vor der Anschaffung beim Netzbetreiber zu klären, ob die bestehende Leistung reicht.

Worauf du achten solltest

  • Anschlussleistung bewusst wählen: Jedes bestellte Kilowatt kostet. Großzügige Reserven sind teuer, zu knapp ist später auch teuer.
  • Rechnung aufheben: Bei einer späteren Erhöhung wird die bereits bezahlte Leistung angerechnet.
  • Bei Neubau und Sanierung beide Posten budgetieren, Netzzutritt und Netzbereitstellung, nicht nur die laufenden Kosten.
  • Die laufende Rechnung danach im Blick behalten: Wie sich Netzgebühren und Abgaben zusammensetzen, erklärt unser Artikel zur Stromrechnung.

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